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Mindestumfang
Um Teil der Genossenschaft zu werden, musst du mindestens einen Geschäftsanteil zu 100 Euro zeichnen. Damit wirst du Mitglied. Es gibt keine weiteren finanziellen Verpflichtungen.
Der Geschäftsanteil ist einmal zu Beginn fällig (per Abbuchung). Bei Kündigung wird der Geschäftsanteil mit einer Frist von zwei Jahren zum Ende des Geschäftsjahres ausgezahlt.
Die Geschäftsanteile sind das Eigenkapital der Genossenschaft. Den Mitglieder gehört die Genossenschaft. Der Betrag ist extra gering angesetzt, damit niemand deshalb kein Mitglied werden kann. Es ist schön, wenn du mehrere Anteile zeichnest.
Maximalumfang
Eine Person kann laut Satzung nicht mehr als 50 Geschäftsanteile zeichnen. Das entspricht 5'000 Euro.
Die Genossenschaft möchte eine Bewegung von vielen Menschen sein. Es soll keine zu starke Abhängigkeit von einzelnen Personen entstehen. Wer sich stärker beteiligen will, kann das möglicherweise über Darlehen für die Genossenschaft machen.
Stimmrecht
In der Generalversammlung, der eingeladenen Versammlung von Mitgliedern der Genossenschaft, hat jede Person eine Stimme.
Die Stimme ist unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Geschäftsanteile. Alle Mitglieder sind gleichberechtigt.
Laufende Kosten
Für eine Mitgliedschaft fallen keine laufenden Kosten an.
Es kann während einer Mitgliedschaft jederzeit die Anzahl der Geschäftsanteile erhöht werden, solange die Schwelle von 50 Geschäftsanteilen bei einer Person nicht überschritten wird. Diese Erhöhung ist völlig freiwillig.